Auch eine von uns. Gemälde von Marie-Luise Herfordt, 7 Jahre. 2.Preis beim Kinder-Malwettbewerb des Tagesspiegel (Berlin) 2000


VFWD - FAQ  ----  Fragen und Antworten

Täglich erhält der VFWD e.V. in diesen Tagen  Anfragen von Mitgliedern und Wohnungsinteressenten. Da wir diese nicht alle sofort erschöpfend beantworten können, haben wir eine Sammlung der wichtigsten und häufigsten Fragen zusammengestellt, die bereits beantwortet wurden.
Die Themengruppen:

Der Verein VFWD e.V.

Verkauf der Lloyd G. Wells-Straße

Wohnen zur Miete

Nebenkosten

Weitere Hilfe


Der Verein VFWD e.V.

  Soll ich Mitglied im VFWD werden?
 
Wenn Sie im Bereich der Alliiertenwohnungen in Düppel wohnen oder dorthin umziehen möchten, empfiehlt sich die Mitgliedschaft, gleich ob Sie Mieter oder Eigentümer in spe sind.

  Seit wann gibt es den VFWD?
 
Der Verein wurde 1996 gegründet, nachdem sich einige befreundete Hausgemeinschaften zusammengefunden hatten.

  Vertritt der VFWD nur Kaufinteressenten für Wohnungen oder auch Mieter bzw. Mietinteressenten?
 
Von Anfang an war es unser Ziel, beides miteinander zu verbinden. Wir halten dies bisher für ein gelungenes Konzept.

  Was hat der Verein bisher für seine Mitglieder getan?
 
Bisher war es notwendig, die Räumungsbedrohungen durch den Bund und seine Beauftragten abzuwehren und unberechtigte Forderungen auf Nebenkostennachzahlungen abzuwenden. Mit der bundeseigenen Vermieterfirma FSG wurde ein Vergleichsvorschlag ausgehandelt, der für viele Familien einen einfachen Weg aus einer schwierigen Konfliktsituation darstellte. Für die Mitglieder wurde fachliche Beratung in juristischen und wirtschaftlichen und sonstigen Fragen organisiert. Ebenso haben wir uns um bauphysikalische Probleme wie Feuchtigkeit und Schimmelbildung in einzelnen Wohnungen gekümmert, sind Fragen nach möglichen - glücklicherweise nicht vorhandenen - Giftbelastungen nachgegangen und haben kontinuierlich dafür gesorgt, daß Mobbingversuche des Bundes und seiner Beauftragten nicht ausufern konnten wie anderenorts. Einen besonderen Stellenwert nimmt nach wie vor der Informationsaustausch ein. Wer richtig und umfassend informiert ist, hat ein sicheres Gefühl. Hierzu gibt es unsere Info-Veranstaltungen, zu denen wir bei Bedarf Experten einladen. Natürlich gibt es auch Feste.....

  In der Zeitung stand, daß der Verein weitgehend auseinandergelaufen wäre. Stimmt das?
 
Durch den Wegzug vieler Mitglieder ist der Verein zwischenzeitlich kräftig geschrumpft; seit Herbst 2000 ist jedoch wieder eine deutlich Zunahme in den Mitgliederzahlen festzustellen. Für die Abwanderungen gibt es unterschiedliche Gründe. Tatsache ist, daß zahlreiche Mitglieder uns trotz ihres Wegzuges die Treue halten; viele wollen sogar zurückkehren. Man muß anmerken, daß der Bund es kategorisch abgelehnt hat, Familien nach Bedarf in größere oder kleinere Wohnungen ziehen zu lassen. Das hat viele Bewohner vertrieben, beispielsweise bei Familienzuwachs oder beim Auszug erwachsener Kinder.

  Was kostet mich die Mitgliedschaft im VFWD?
 
Die Mitgliedschaft kostet pro Haushalt im Jahr DM 80,-- Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.

  Kann ich auch wieder aus dem VFWD e.V. austreten?
 
Ja. Alles ist genau in der Satzung festgelegt. Mitglieder, die aus dem Verein austreten wollen, müssen dies schriftlich bis zum 31. Oktober eines Jahres erklären; ansonsten verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Jahr.

  Wird der VFWD im Zusammenhang mit dem Verkauf der Lloyd G. Wells-Straße für seine Mitglieder wieder Beratung in juristischen und Finanzierungsangelegenheiten organisieren?
 
Ja. Die näheren Einzelheiten werden den Mitgliedern frühzeitig bekanntgegeben.

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Verkauf der Lloyd G. Wells-Straße

  Wann wird die Lloyd G. Wells-Straße verkauft?
 
Das Bieterverfahren wurde mit dem 15. Januar abgeschlossen. Wann der Eigentumsübergang erfolgen wird und an wen, weiß bisher niemand.

  Seit wann bemüht sich der VFWD um einen Verkauf der Wohnungen?
 
Bereits die erste Hausgemeinschaft hat 1995 durch eine Anfrage an die bundeseigene FSG als Zwischenvermieter versucht, einen Verkauf zu organisieren. Diese Linie wurde beharrlich und konsequent vom VFWD weiterverfolgt. Die Anfragen wurden allerdings von den Bundesregierungen und den verschiedenen Ministerien immer wieder, bis Sommer 2000, abgewehrt.

  Wird der VFWD den Zuschlag erhalten? 
 
Die Chancen stehen nicht schlecht. Die Details werden den Mitgliedern mitgeteilt.

  In der Zeitung steht, daß der Bund laut Aussage des OFD-Sprechers John noch nie in Berlin Bundeswohnungen veräußert habe. Die Lloyd G. Wells-Straße sei daher ein Testfall. Stimmt das und was bedeutet das?
 
Diese Aussage ist, ebenso wie zahlreiche andere aus dem gleichen Munde, falsch. Der Bund hat seit vielen Jahren immer wieder Wohnungen veräußert. Alliiertenwohnungen und Alliiertenhäuser in Reinickendorf und Zehlendorf wurden spätestens seit 1996 verkauft, andere möglicherweise auch schon früher. Das läßt sich ganz einfach anhand der zahlreichen Ausschreibungen nachweisen. Bereits zu diesem Zeitpunkt war erkennbar, daß die von Bonn nach Berlin umsiedelnden Bundesbediensteten praktisch nicht auf Alliiertenliegenschaften zurückgreifen würden. Unsere eigenen Untersuchungen haben dies ganz klar ergeben. Wir haben es auch den Medien gegenüber entsprechend präzise vorausgesagt. Genau so ist es eingetreten. Von allein 900 (neunhundert) Wohnungen in Düppel, die zum Umzug des Bundestages freigehalten und mit extrem hohem finanziellem Aufwand hergerichtet wurden, sind nicht mehr als ca. 20 (zwanzig) an entsprechend berechtigte Umzügler gegangen. In Düppel, in Dahlem und anderswo ist massenhafter Leerstand in den Alliiertenwohnungen zu verzeichnen. Wir haben die Daten für ganz Berlin statistisch erfaßt und unsere davon abgeleiteten Schätzungen haben einen Verlust von mindestens DM 500.000.000,00 (fünfhundert Millionen DM) ergeben. Der Bund, insbesondere Herr John als Sprecher der hiesigen Oberfinanzdirektion, hat allergrößte Schwierigkeiten, diesen gigantischen finanzpolitischen Skandal zu unterdrücken. Daher ist man in der Wahl der Mittel keineswegs zimperlich. Fest steht, daß die seitens des Sprechers des Bundes in den Medien vorgebrachten Äußerungen überwiegend nachweislich falsch sind. Und hierbei spielt es keine Rolle, ob es um Bedarfszahlen, um Finanzvolumina, um Zeiten, um Vermietbarkeit oder um Verfahrensstände im eigenen Haus geht. Am 16.1. behauptete John sogar in der Berliner Morgenpost, der VFWD-Vorsitzende würde nicht mehr in Düppel wohnen, was sich rasch und einfach widerlegen läßt.

  Was werden die Wohnungen pro Quadratmeter kosten?
 
Die Kalkulation der möglichen Verkaufspreise an die Mitglieder ist relativ komplex. Viele zu berücksichtigende Faktoren stehen noch nicht fest. Die Experten der Firmen und des Bundes sind sich über den Verkehrswert ebensowenig einig wie über Art und Umfang der Sanierung.  Deshalb kann derzeit niemand Verkaufspreise nennen. Wichtige Fragen in diesem Zusammenhang sind: Wie hoch ist der Kaufpreis für die gesamte Anlage? Welche Art von Sanierung/Renovierung werden die Erwerber wählen? Zu welchem Zeitpunkt kann der Kauf erfolgen? Wann kann der teuere Leerstand beendet werden? Zu welchen Kreditkonditionen kann die Finanzierung bereitgestellt werden? Vorsichtige modellartige Schätzungen ergeben eine mögliche Preisspanne für solchen Wohnraum, bei dem das Gemeinschaftseigentum saniert wurde, zwischen DM 2.400,- und DM 3.000,-. Unmittelbar nach Mitteilung der höchsten Angebotshöhe ist damit zu rechnen, daß der VFWD recht präzise Angaben machen kann. Die Mitglieder werden dann zu einer Info-Veranstaltung zusammengerufen.  

  Wie hoch werden die Renovierungskosten pro Quadratmeter geschätzt?
 
Diese Frage kann einleuchtenderweise nicht pauschal beantwortet werden. Insbesondere ist zu berücksichtigen, ob nur die äußere Herrichtung der Gebäude mit Wärmeisolierung der Fassaden, Dachisolierung und Austausch der Fenster betrachtet werden oder auch Eingänge und Treppenhäuser, Steigeleitungen und das Wohnungsinnere mit Badezimmern, Toiletten, Böden etc.. Der Vorstand des VFWD wird hierzu für die Mitglieder in Kürze detaillierte Angaben bereitstellen.  

  Welche Art von Wohnungen werden verkauft?
 
Verkauft werden 3-, 4- und 5-Zimmer-Wohnungen mit 93...113...127...bis ca. 140 m² Wohnfläche. Drei Beispielgrundrisse finden Sie auf der Eingangsseite dieser Website. 4-Zimmer-Wohnungen sind auf die Gebäude 2-4 und 18-20 beschränkt.

  Werden auch andere Alliiertenwohnungen in der Düppeler Gegend verkauft?
 
Soviel wir wissen, im Augenblick nicht. Es ist jedoch keineswegs auszuschließen, daß der Bund sich auch weiterhin schrittweise von seinen Bestandswohnungen trennen wird. Wie bekannt ist, wurden jüngst über 100.000 Wohnungen aus dem Bundeseisenbahnvermögen an Privatfirmen veräußert. In der Presse (Berliner Morgenpost vom 16.1.2001) war zu lesen, daß es sich beim Verkauf der Lloyd G. Wells-Straße um einen Testfall handele und daß noch nie in Berlin Bundeswohnungen veräußert worden seien. Diese Angaben entsprechen nicht der Wahrheit, denn der Bund verkauft laufend irgendwelche Liegenschaften in Berlin, zu großen Anteilen Wohnraum, natürlich auch aus ehemaligen Alliiertenbeständen. Angesichts des skandalösen Leerstandes in Düppel und Dahlem ist denkbar, daß zu einem späteren Zeitpunkt auch andere Liegenschaften veräußert werden. Dies liegt jedoch nicht auf dem Aktivitätsfeld des VFWD e.V..

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Wohnen zur Miete

  Kann man derzeit Wohnungen in der Lloyd G. Wells-Straße mieten?
 
Auf Anfrage teilte uns das Bundesvermögensamt mit, daß derzeit keine Wohnungen in der Lloyd G. Wells-Straße vermietet werden. Grund ist dieses Mal, daß ein späterer Erwerber lieber leere Wohnungen renovieren würde als bewohnte Wohnungen. Es scheint von dieser Regel Ausnahmen zu geben. Über deren Zustandekommen ist uns jedoch nichts bekannt. Anfragen sollten unmittelbar an das Bundesvermögensamt gerichtet werden.

  Was passiert, wenn der Bund die Wells-Straße verkauft? Kann ich weiter wohnen bleiben?
 
Es gibt eine Faustregel: "Kauf bricht nicht Miete" Das heißt, Ihr Mietvertrag bleibt gültig, auch wenn der Eigentümer wechselt. 

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Nebenkosten

  Was ist mit den Nebenkostenabrechnungen für 1998, 1999 und 2000?
 
Je nach Lage Ihrer Wohnung könnte es sein, daß das Bundesvermögensamt nicht in der Lage ist, für die entsprechenden Jahre Nebenkostenabrechnungen anzufertigen. Das ist natürlich nicht in Ordnung. Zumindesten für die Jahre 1998 und 1999 sollte man Ihnen ordnungsgemäße Abrechnungen kurzfristig liefern können, also etwa in Halbmonatsfrist. Sollte dies nicht der Fall sein, müßten Sie möglicherweise über eine Einbehaltung der entsprechenden Vorauszahlungen nachdenken, natürlich in Absprache mit Ihrem Anwalt. Diese Beratung empfiehlt sich unbedingt, da die Mietverträge bezüglich der Nebenkostenvorauszahlungen nicht einheitlich sind.

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Weitere Hilfe

  An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme mit meiner Wohnung in Düppel habe?
 
Bei kleineren technischen Problemen hilft Ihnen Ihr Hausmeister. Bei Unstimmigkeiten können Sie sich an den VFWD wenden oder direkt den Berliner Mieterverein bzw. einen unserer Rechtsanwälte kontaktieren.

  Arbeitet der VFWD mit dem Berliner Mieterverein zusammen?
 
Der VFWD ist korporatives Mitglied im Berliner Mieterverein e.V. und stimmt wichtige strategische Entscheidungen in aller Regel mit der dortigen Geschäftsführung ab.
In verschiedenen Fällen hat der Berliner Mieterverein unsere Mitglieder kostenfrei unterstützt. Wohnungsmietern, die keinen Mietrechtsschutz haben, empfehlen wir in jedem Falle, beim Berliner Mieterverein Mitglied zu werden.

  Wer berät den VFWD in juristischen Fragen?
 
Neben der Beratung durch die vereinseigenen Experten und die Juristen des Berliner Mietervereins werden wir seit Jahren durch Rechtsanwalt Wolfgang Schäfer, Hähnelstraße, Tel. 852-0073 begleitet, der sehr viele unserer Mitglieder und andere Alliiertenmieter vor den Gerichten überaus erfolgreich vertreten hat.

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© (1995-2001) by Verein für familiengerechtes Wohnen in Düppel e.V. All rights reserved.
Stand: 19. Oktober 2001. Alle Angaben ohne Gewähr!